Unfallversicherung
Unfälle suchen Jeden einmal heim. Die Statistik kann bezeugen, dass das Gros der Unfälle im Haushalt und bei Freizeitaktivitäten passiert, also genau dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Wer unfallversichert ist hat nach einem solchen Unfall Anspruch auf Leistungen. So hat man z.B. Anspruch auf Prävention, d.h. Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen. Die Kosten von Heilbehandlungen werden von einigen Versicherungen auch übernommen.
Extrem gefährliche und schädliche Unfälle ziehen oft eine temporäre oder chronische Invalidität nach sich. Hier unterstützt die Unfallversicherung mit rehabilitierenden Maßnahmen, die durch den Unfall erzeugten Folgeschäden an Körper und Seele zu beseitigen oder zu abzuschwächen. Fällt Jemand für längere Zeit wegen eines Unfalls dienstlich aus, kann der Arbeitgeber einen Gehaltsausfall erwirken. Die Unfallversicherung bezahlt hierfür oft einen Ausgleich. Des Weiteren übernimmt sie oft auch die Rentenzahlungen und erbringt Kapitalleistungen.
Wie schon angedeutet beläuft sich die gesetzliche Unfallversicherung auf die Fälle, die unmittelbar oder mittelbar auf die berufliche Tätigkeit bezogen sind, d.h. auf Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit. Auch wenn Jemand bedingt durch seinen Beruf erkrankt, kann es sein, dass er durch die Unfallversicherung versichert ist. Dass hier nur von der Möglichkeit, nicht von der Tatsächlichkeit gesprochen wird, liegt daran, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung keine klaren Aussagen zu den versicherungswürdigen Fällen gibt.
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