Tierhalterhaftpflicht
Die Tierhalterhaftpflicht versicht den Halter des Tieres, seine Familie und Leute, welche das Tier aus nicht gewerblichen Gründen führen, z.B. der Nachbar, der in Abwesenheit des Hundehalters das Tier ausführt. Für den Fall, dass der Tierhalte fremde Tiere führt, bietet die Versicherung
Da Größe des Tieres und angerichteter Schaden oft proportional sind, sollten zum Beispiel Pferde-, Rinder- und Hundebesitzer auf eine solche Versicherung. Für kleinere Heimtiere wie Katzen, Nagetiere und Vögel und ihre eventuellen Schäden reicht oft die Privathaftpflicht aus. Hunde dagegen sind nicht mitversichert und benötigen eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Das bietet sich an, denn die Bisse großer Hunde können erheblichen Personenschaden anrichten. Die Kosten für ärztliche Hilfe und den Dienstausfall bis hin zu Schmerzmitteln steigen schnell ins Unbezahlbare.
Pferde hingegen haben nicht selten die unerfreuliche Angewohnheit, aus ihren umzäunten Weiden auszubrechen und im schlimmsten Fall Verkehrsunfälle anzurichten, wenn sie über Straßen laufen. Da der Pferdebesitzer hierfür vollends haftbar gemacht werden kann und Pferde nicht in der Privathaftpflicht eingebunden sind, bleibt die Möglichkeit, eine eigene Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Schutz ist weltweit wirksam, jedoch haben Versicherungen hier auch gewisse Regeln der Zeitfrist: Innereuropäische Reisen dürfen nicht länger als 1 Jahr, außereuropäische Reisen nicht länger als 6 Wochen dauern. Tiere, die landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt werden, sind prinzipiell unversichert. Im Übrigen gilt die Versicherung stets nur für ein einziges Tier, für jedes weitere Tier muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
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