Rentenversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert, so sie keine geringfügig Beschäftigten sind, denn diese sind versicherungsfrei.
Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung haben prinzipiell nur die Versicherten selbst, sofern sie das Rentenalter erreicht und lange genug eingezahlt haben.
Die Risiken, die in der GRV versichert sind, sind das Alter mit eingehender verminderter Erwerbsfähigkeit sowie der Tod. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung helfen dem Versicherten auch mittels medizinischer aber auch beruflicher Unterstützung, wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Die Rente wird demnach nur dann gewährt, wenn alle Versuche einer Rehabilitierung scheitern.
Finanziert wird die Rentenversicherung durch Beiträge, die zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten zahlen dagegen den vollen Betrag alleine.
Die Altersgrenze für die Altersrente wird für Frauen und für langjährig Versicherte Stufe für Stufe auf das 67. Lebensjahr und für Schwerbehinderte auf das 63. Lebensjahr heraufgesetzt. Die allgemeine Wartezeit für die Auszahlung liegt bei 5 Kalenderjahren, kann aber unter besonderen Umständen sehr viel höher sein, z.B. 15 Jahre für Frauen, die sich die Altersrente auch früher auszahlen lassen als mit 65 Jahren.
Zur Zeit liegt das Rentenniveau bei 70 Prozent, das heißt der Rentner erhält 70 Prozent seines früheren Einkommens. Da in der Zukunft dieses gesetzliche Niveau um die Finanzierung des gesamten Rentensystems zu sichern, abgesenkt wird, gewinnt die private Rentenversicherung immer mehr an Reiz.
Der Vorteil einer privaten Rentenversicherung hingegen ist neben ihrer geringen Besteuerung das lebenslange Zahlen der Rente, selbst über den Zeitpunkt, an dem das zusammengesparte Kapital verbraucht ist, hinaus. Zusätzlich ist auch eine Kapitalauszahlung einmalig möglich, genauso wie eine Rückerstattung der Prämie im Todesfall.
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