Reiseversicherung

Wenn Erkrankungen, Eigentumsschäden, Unfälle  oder Arbeitslosigkeit ausgerechnet in die Reisezeit treffen, schützt eine Reiserücktrittsversicherung, in dem sie die oftmals extrem hohen Stornogebühren erstattet.  

Wer seine Reise aus wichtigen Gründen abbrechen muss, kann sich mit einer Reiseabbruchversicherungvor finanziellen Verlusten bewahren.
Wird die Reise wegen eines im Vertrag versicherten Grundes abgebrochen, erstattet die Reiseabbruchversicherung den Wert des Resturlaubs. Hiermit können ungenutzte Hotelübernachtungen oder nicht eingeplante Rückreisekosten sein (beispielsweise wenn nur ein Linienflug statt eines Charterflug verfügbar ist). Reiseabbruchversicherungen sind nur möglich abzuschließen, wenn der künftige Versicherte bereits über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt bzw. beide Versicherungen zusammen abgeschlossen werden. Die maximale Versicherungssumme beträgt 5000 Euro, Segeltouren und Yachtcharter sind nicht versichert. Wer älter als 79 Jahre ist, kann die Reiseabbruchversicherung nicht abschließen.

Wenn Jemand im Ausland auf einer Reise unverhofft erkrankt, für den kann eine zuvor abgeschlossene Reisekrankenversicherung die Behandlungskosten übernehmen. Reisegepäckversicherungen runden den Schutz des Versicherten rund um seine Reise ab. Schnell kann es passieren, dass Gepäck, Kameras oder Souvenirs verloren gehen oder beschädigt werden; in solchen Fällen gleichen Reisekrankenversicherungen finanzielle Verluste aus. Während die gesetzliche Unfallversicherung auf Urlaubsreisen nicht greift, schützt eine Reiseunfallversicherung als Äquivalent der gesetzlichen Unfallversicherung.