Privathaftpflichtversicherung
Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützt sich die Person vor den Schadensforderungen Dritter, falls sie diesen einen solchen zufügt.
Versichert sind die meisten Alltagsrisiken, sei es das verschüttete Rotweinglas auf dem Gastgeberteppich oder der Fremde, der winterlich auf der Einfahrt stürzt, weil der Eigentümer vergessen hat zu streuen.
Jeweils bis zur vertraglich gesicherten Deckungssumme übernehmen die Privathaftpflichtversicherungen Personenschäden, das heißt Schäden, bei denen Jemand verletzt wird oder zu Tode kommt. Sachschäden sind auch versichert, wogegen Vermögensschäden mit stark eingeschränkten Höchstsummen und diversen Ausnahmen versichert sind.
Die Haftpflicht greift im Inland sowie Ausland, in Europa beispielsweise meist auf ein Jahr befristet. Das heißt, dass der Versicherte auf Urlaubs-, Geschäfts- und Dienstreisen Schutz genießt.
Nicht versichert sind vorsätzlich verursachte Schäden durch den Versicherten und seine Angehörigen. Miet- und Leihsachen sind auch aus der Versicherung ausgenommen, genauso wie schädigende Einwirkungen durch Witterung oder Naturgewalt. Bußgelder und Geldstrafen die wegen Beleidigung oder Verleumdung ausgehoben werden, sind aus dem Versicherungskatalog ausgeschlossen.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft, ob eine Pflicht auf Schadensersatz besteht und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, notfalls zieht sie vor Gericht. In diesem Fall trägt sie die Anwalts- und Gerichtskosten.
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