Kreditversicherungen
Die Kreditversicherungen decken Verluste, die im Geschäftsverkehr entstehen, ab. Hierbei können verschiedene Kreditversicherungen unterschieden werden, die im Folgenden beschrieben sind.
Eine Versicherung für den Ratenschutz übernimmt im Fall der Arbeitslosigkeit die Bezahlung von laufenden Raten für maximal 1 Jahr. Die Wartezeit für die Ratenzahlung beträgt meistens 3 Monate.
Mit einer Forderungsausfallversicherung kann man sich den Ausfall von Forderungen im Aus- und Inland versichern lassen, so er durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug der Kunden eintritt. Dies betrifft Warenlieferungen, Dienst- und Werkleistungen inklusive Mehrwertsteuer. Haben Inlandskunden die 2 Monate fällige Rechnung nicht bezahlt,
zahlt die Versicherung, ohne dass die Insolvenz des Kunden abgewartet werden muss. Bei nichtliquiden Auslandskunden wird das Inkassoverfahren übernommen und bei ausbleibender Zahlung eine Entschädigung gezahlt.
Mit einer Kautionsversicherung können Bürgschaften in eine bestehende Kreditversicherung verlagert werden. Bürgschaften sind wichtig, um die Pflichterfüllungen des versicherten Schuldners gegenüber seinen Gläubigern zu sichern. Die Kautionsversicherung ist identisch mit dem Bürgschaftskredit deutscher Banken.
Letztendlich sind noch die Vertrauensschadensversicherungen zu nennen, die Vermögensschäden, welche durch Computerhacker, Betrug oder betriebliche Mitarbeiter vorsätzlich verübt wurden, finanziell ausgleicht.
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