Krankenversicherung
Im Fall von Krankheit und Mutterschaft erstatten Krankenversicherungen gänzlich oder auch nur teilweise anfallende Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einer Versicherungspflicht, die Arbeitnehmer unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze, Bezieher von finanziellen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Rente und auch Studenten haben.
Der monatliche Beitrag für eine gesetzliche Pflichtversicherung berechnet sich prozentual in Bezug auf das Einkommen des Versicherten. Dieses Verfahren ist den geringen Einkünften der meisten deutschen Arbeitnehmer aber auch dem Rückgang der Einkünfte im alter geschuldet. Der Arbeitnehmer übernimmt jeweils die Hälfte der Versicherungskosten. Alle Mitglieder der Familie, die selber nicht erwerbstätig sind, sind in der Gesetzlichen mitversichert, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Zwar differieren die Beitragssätze der einzelnen Versicherungen erheblich, doch leisten sie alle das Mindestangebot, das das Gesetz ihnen vorschreibt.
Im Vergleich zur gesetzlichen ist die Leistungspalette der privaten Krankenversicherung größer. Vor allem ist die bevorzugte Behandlung durch Ärzte anzumerken, da Privatpatienten sehr viel höhere Beiträge verrichten als gesetzlich Versicherte.
Privat krankenversichern können sich Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen pro Monat nach 3 Jahren in Folge die Grenze für Pflichtversicherungen passiert hat, sprich mehr als 3.795 Euro. Unabhängig von der Einkommenshöhe Selbstständige, Künstler und Freiberufler, sowie Beamte.
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