Kfz Pflichtversicherung

Im Unterschied zur Kfz Kasko Versicherung ist die Kfz Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. An der Kfz-Haftpflichtversicherung führt somit kein Weg  vorbei.  Geschützt durch diese Versicherung sind Fahrzeugeigentümer, Fahrer und Beifahrer im Falle von Schadensersatzansprüchen durch geschädigte Teilnehmer des Straßenverkehrs. Verursacht der versicherte Fahrzeugbetreiber mit seinem Kfz einem Dritten Schäden im Straßenverkehr, deckt die Kfz Haftpflicht die Ansprüche auf Schadenersatz ab. Dies gilt immer dann, wenn der Versicherte die Schuld am Unfall trägt oder er für die Unfallfolgen unabhängig vom Verschulden einzustehen hat. Das ist besonders dann prekär, wenn jemand anderes als der Kfz-Besitzer mit dessen Fahrzeug einen Unfall verursacht.

Grundlage für die Versicherungspflicht ist das Kraftfahrzeug-Schadensrecht des §3 Pflichtversicherungsgesetzes, welches jedoch zum Teil vom allgemein gültigen Schadensersatzrecht abweicht. Im Regelfall ist der Verursacher des Schadens schadenersatzpflichtig. Das Kraftfahrzeug-Schadensrecht sieht vor, dass auch bei Fremdverschulden mittels des eigenen Kfz Schadensersatz zu zahlen ist. Dem Geschädigten ist es daher möglich, sich direkt an die Versicherung des Schuldigen zu wenden, ohne nervenaufreibende Gerichtsverfahren gegen Fahrer oder Fahrzeugbesitzer auf sich zu nehmen. Selbst wenn diese nicht fähig sind, die Schäden zu begleichen, weil sie zahlungsunfähig sind, kann der Geschädigte davon ausgehen, dass die Kfz Haftpflicht die Gelder bezahlt.