Kfz Kasko-Versicherung
Die Kfz Kasko Versicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherten ab. Sie ist gegenüber der PKW Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch. Das Versicherungswesen differenziert zwei Kaskoversicherungen: die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Letztere gewährt einen kompletten Versicherungsschutz für den jeweils eigenen Wagen, im Unterschied zur Haftpflicht, die den Versicherten gegenüber Schäden absichert, die anderen Personen entstehen. Daher ist es sinnvoll, bei einem Neuerwerb eines Wagens eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Wird das Fahrzeug durch Fremde beschädigt, greift die Kaskoversicherung genauso wie im sonst strittigen Fall, wenn der Unfallverursacher nicht klar festzustellen ist. Selbst für Situationen, in denen der Fahrzeugbesitzer selbst einen Unfall mit dem eigenen Wagen verschuldet, zahlt die Vollkasko-Versicherung. Weitere versicherte Risiken sind Fahrerflucht und die Zahlungsunfähigkeit desjenigen, der den Unfall verursacht hat.
Die Teilkasko-Versicherung wiederum, die ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sichert den Versicherten ab gegen elementare Risiken wie Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch oder Schäden am Fahrzeug, die durch Naturgewalt,, wie Hagel, Blitzschlag, Stürme oder Überschwemmungen, entstehen. Weitere Risiken, die eine Teilkasko abdeckt sind Kurzschlussschäden und Schäden durch Haarwildschäden und durch Kurzschluss verursachte Mängel. Gegenstände, die nicht zwingend zum Fahrzeug gehören, wie beispielsweise ein Autoradio, werden im Falle eines Diebstahles nicht von der Teilkasko abgedeckt.
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