Haushaftpflichtversicherung
Die Hausbesitzerhaftpflichtversicherung (kurz: Haushaftpflicht) ergänzt die Privathaftpflicht im Fall von Eigentumsvermietung oder dem Besitz unbebauter Grundstücke. Es ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, dass der Grundbesitzer oder Eigentümer eines Hauses für alle Schäden, die Haus und Grund betreffen, voll haftet, so z.B. wenn sich Gebäudeteile lösen und Personen- oder Sachschaden induzieren. Für die an das Grundstück angeschlossenen Gehwege gilt eine gesetzliche Streu- und Reinigungspflicht. Wer z.B. sein Grundstück nicht ausreichend beleuchtet oder vergisst, Maßnahmen gegen Glätte durchzuführen, muss ohne Unterstützung durch die Haushaftpflicht tief in die Tasche greifen, wenn Personen zu Schaden kommen. Drastisch wird es, wenn durch solche Verletzungen Berufsunfähigkeit eintritt.
Mit einer Haushaftpflicht ist man gegen all dies geschützt, egal ob es sich Personen-, Sach- und Vermögensschaden handelt. Wasserrohrbrüche und Gasexplosionen sind in den meisten Fällen ebenfalls versichert.
Der Versicherte ist stets der Eigentümer des Hauses oder Grundstücks. Es versteht sich von selbst, dass der Versicherung alle Änderungen, die das Risiko des Hauses oder Grundstücks betreffen, wahrheitsgemäß mitgeteilt werden müssen, da sonst der Versicherungsschutz konsequent erlischt.
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