Haftpflicht-Versicherung (allgemein)

Der § 823 des BGB besagt:
Der Einzelne ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Personen- und Sachschäden, die er gegenüber Dritten zu verschulden hat, unbegrenzt zu ersetzen. Das beinhaltet natürlich auch die Haftung mit dem gesamten Vermögen, daher kann eine Haftpflichtversicherung davor bewahren, im Schadensfall finanziell ruiniert zu werden.

Unter den Begriff der Haftpflichtversicherungen fallen diverse Versicherungen, welche durch die Haftung des Versicherten wegen verursachter Personen- und Sachschäden entstehen. Hierbei ist die Allgemeine Privathaftpflichtversicherung die wichtigste, da sie alle Schadensfälle des alltäglichen Lebens abdeckt. Haftrisiken spezieller Natur und solche, die nur unter besonderen Umständen bestehen, müssen über zusätzliche Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden.

Haftpflichtversicherungen haben prinzipiell drei Aufgaben: Sie prüfen die Schadensersatzpflicht des Versicherten, leisten im berechtigten Fall Schadensersatz und wehren ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab.