Glasversicherung
Die klassische Hausratsversicherung deckt keine Verglasungsschäden ab, die an oder in der Wohnung oder dem Einfamilienhaus geschehen. Mit einer Glasversicherung dagegen können alle Verglasungen von Türen und Fenstern, aber auch am Mobiliar, gegen Glasbruch versichert werden. Bei einigen Versicherungen sind auch Aquarien und Kochkeramik-Platten versichert. Erwähnenswert ist, dass die Glasversicherungen nicht beliebig große Glasscheiben schützen, sondern Grenzgrößen vertraglich einführen, deren Überschreitung nur gegen Zuzahlung versichert wird. Eine typische Grenzgröße ist 5 Quadratmeter.
Die Versicherung leistet Kostenübernahme bei einer notwendigen Entfernung übrig bleibender Bruchstücke und bezahlt eine in vielen Fällen nötige Notverglasung. Selbstverständlich wird auch die neue Verglasung mit ihrer Einsetzung übernommen.
Nicht versichert sind künstlerisch gefertigte Glasflächen und gläserne Beleuchtungskörper.
|