Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenkasse dient als Absicherung des Versicherten und seiner Familie im Krankheitsfall und kommt für die medizinische Versorgung auf. Ausgenommen sind Arbeitsunfälle oder Berufserkrankungen, bei denen gesetzliche Unfallversicherung greift.

Der monatliche Beitrag für eine gesetzliche Pflichtversicherung berechnet sich prozentual in Bezug auf das Einkommen des Versicherten. Dieses Verfahren ist den geringen Einkünften der meisten deutschen Arbeitnehmer aber auch dem Rückgang der Einkünfte im alter geschuldet. Der Arbeitnehmer übernimmt jeweils die Hälfte der Versicherungskosten. Alle Mitglieder der Familie, die selber nicht erwerbstätig sind, sind in der Gesetzlichen mitversichert, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Zwar differieren die Beitragssätze der einzelnen Versicherungen erheblich, doch leisten sie alle das Mindestangebot, das das Gesetz ihnen vorschreibt.

Welche Leistungen eine gesetzliche Krankenkasse mindestens erbringen muss, wird vom Gesetz vorgeschrieben, so dass sich die einzelnen Kassen vor allem durch ihre Mehrleistungen differenzieren. Je günstiger eine Kasse ist, umso geringer das Angebot an eben diesen Mehrleistungen, so dass sich die günstigsten Kassen nur auf den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsrahmen beschränken.

Im Fall von Krankheit und Mutterschaft erstatten Krankenversicherungen gänzlich oder auch nur teilweise anfallende Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf einer Versicherungspflicht, die Arbeitnehmer unterhalb einer gewissen Einkommensgrenze (weniger als 47.000 Euro im Jahr), Bezieher von finanziellen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Rente und auch Studenten haben. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung können sich die Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern lassen.