Firmenrechtsschutz

Der Rechtsschutz für Firmen ist die preisgünstigste Weise, Firmen, Freiberufler und andere Selbstständige zu versichern, schließlich können die Versicherungsbeiträge steuerlich abgesetzt werden.

Das Besondere am Firmenrechtsschutz ist, dass er nicht nur den gewerblichen Rechtsschutz umfasst, sondern auch den privaten Rechtsschutz. Wenn Bedarf besteht, können weitere Parteien zugefügt werden, so dass auch die Fahrzeuge der Firma sowie die Privatfahrzeuge mitversichert sind.

Die Versicherten sind stets der Geschäftsführer und sein Lebenspartner sowie seine minderjährigen Kinder. Weiterhin stehen eventuelle Fahrer der Firmenwagen, so diese im Vertrag versichert sind, unter Versicherungsschutz. Auch die Arbeitnehmer, die beruflich für den Versicherten beruflich tätig sind, zählen zum versicherten Personenkreis.

Der Bereich der Versicherungsleistungen umfasst den obligatorischen Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen, Arbeitsrechtsschutz und den Wohnungsrechtsschutz. Vor Gerichten leistet die Versicherung Steuerrechtsschutz, sowie Rechtsschutz in sozialgerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Belangen. Diszplinarrechtsschutz gehört ebenfalls zum Leistungskatalog einer Firmenrechtsschutzversicherung, genauso Standes- und Beratungsrechtsschutz im Erb-, Lebenspartnerschafts- und Familienrecht.