Einbruchdiebstahl
Eine Einbruchdiebstahlversicherung leistet dem Versicherten Ersatz für versicherte Gegenstände, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb von Gebäuden oder Grundstücken, auf Warentransportwegen verloren gehen, kaputtgemacht oder beschädigt werden. Hierunter fällt auch der Vandalismus.
Gesetzlich liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Täter gewaltsam in Räume eindringt, sich dort mittels Schleichen hineinbegibt oder durch Dietrichwerkzeug Zugang verschafft. Auch der Fall, dass ein Diebstahl mit Einbruch durch Verwendung der echten Schlüssel, die der Täter sich durch Raub oder unbedachtes Verhalten des Versicherten verschafft, zählt zu den mitversichten Ereignissen. .
Wichtig zu wissen ist, welche Risiken nicht versichert sind: Nämlich der einfache Diebstahl, alle Schäden durch die eigene private Hausgemeinschaft und durch den Einbruchdiebstahl ausgelöste Feuer- oder Wasserschäden. Im Vertrag stehen dann die versicherten Sachen. Wird diese für einen Arbeitsbetrieb abgeschlossen sind z.B. Kassen, Schmuck und Bargeld als versicherungswürdig ausgeschlossen.
Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Sachen. Die drei Risiken Vandalismus, Raub und Einbruchdiebstahl sind in einer verbundenen Hausratsversicherung mitversichert.
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