Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird von mehr als die Hälfte aller Arbeitgeber, aber weniger als ein Drittel aller Mitarbeiter in Anspruch genommen. Das scheint darauf hinzuweisen, dass momentan nur sehr wenige Arbeitnehmer Informationen über die Betriebsrente besitzen. Trotz allem besteht seit 2002 ein Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge im Sinne einer Entgeltumwandlung.
Die Finanzierung der bAV geschieht über verschiedene Wege. Zum einen kann der Arbeitgeber innerbetriebliche Rückstellungen vornehmen, oder er versichert seine Beschäftigten direkt. Es wird vertraglich festgelegt, welche Art der Finanzierung gilt. Sollte dies nicht vereinbart worden sein, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung. Das heißt, dass Gehalt, in den meisten Fällen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, verwendet wird, um für die eigene Rente angespart zu werden. Der Vorteil ist hierbei, dass somit meist mit einer einzigen Entgeltumwandlung der komplette Jahresbetrag abgegolten ist. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber Zuschüsse bezahlt.
Sollte der Arbeitgeber insolvent gehen, bedeutet das keine problematische Situation für den Arbeitnehmer, da er im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers durch den PSV (Pensions-Sicherungs-Verein) die Rente ausbezahlt bekommt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die eingezahlten Beträge bei einem Wechsel des Arbeitgebers nicht verfallen.
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