Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit dem 1.1.2001 wurde die BU-Rente (Berufsunfähigkeitsrente) komplett gestrichen und durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt, die auch noch deutlich geringer ausfällt. Dass dies keine Seltenheit ist, zeigt die Statistik: Über 250.000 Menschen werden in Deutschland jährlich berufsunfähig. 

Selbstständige und freiberuflich Tätige haben keinen Anspruch aus einer Sozialversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit versorgt zu werden, daher ist für sie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fast schon eine Notwendigkeit.

Der Versicherte erhält durch die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente im Falle der Invalidität; im Gegensatz zur Unfallversicherung ist nicht nur die Invalidität durch Unfall, sondern ganz allgemein auch die durch Krankheit einbezogen. Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wird von einem behandelnden Arzt festgestellt. Ist der Versicherte mit der ärztlichen Entscheidung nicht einverstanden, kann er auf eigene Kosten den fall vor ein Ärztegremium bringen, das aus einem frei wählbaren Arzt, einem Arzt der Versicherung und einem neutralen Gutachter besteht. Allgemein gilt aber, dass derjenige berufsunfähig ist, der aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kann.

Für die meisten Versicherungsgesellschaften gilt nur der Beruf als versichert, der bereits vor der Berufsunfähigkeit des Versicherten ausgeübt wurde. In anderen Fällen kann es auch passieren, dass bei einem Wechsel in einen risikoreicheren Beruf die Beiträge steigen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusätzlich zu einer Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen werden.