Bauherrenhaftpflicht
Jeder der plant, ein Gebäude oder ähnliches zu bauen, muss sich darüber bewusst sein, dass jedes Bauvorhaben ein Gefahrenpotenzial für die eigene Person und für andere haben kann. Außerdem kann der Bauherr für eventuelle Objekt- und Personenschäden haftbar gemacht werden, egal ob es sich dabei um Verletzungen des Architektur, der in eine ungesicherte Grube stürzt oder um Baumaterial, das herabfällt und Schaden anrichtet. Zu den Pflichten des Bauherren gehören die Baustellensicherung, das Einhalten der Bauvorschrift sowie die Sorgfalt in der Auswahl der Dienstleister und Handwerker. Da der Bauherr für alles, was auf der Baustelle passiert, verantwortlich gemacht wird, bietet sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung an.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet den Bauherren während der ganzen Zeit eines Bauprojektes Schutz vor eventuellen Schadensersatzansprüchen. Zusätzlich übernimmt sie die gesamten Kosten, die mit dem Abwehren unberechtigter Ansprüche einhergehen. Das meint auch eventuell anfallende Prozesskosten.
Nicht zum Leistungskatalog der Bauherrenpflicht gehören der vorsätzlich verübte Schaden sowie eine Veränderung der Grundwasserverhältnisse. Wer in Eigenregie baut und dabei Fehler macht, ist oft von den Versicherungsleistungen der Bauherrenpflicht ausgeschlossen oder muss für das Versichern des eigenmächtigen Bauens Aufpreise bezahlen
Schäden die aus Eigenleistungen (d.h. Bauleistungen, die durch Sie oder Bekannte von Ihnen in Eigenregie erstellt werden) sowie aufgrund einer Senkung des Grundstückes entstehen, werden bei den meisten Versicherern nur gegen Aufpreis versichert.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Versicherungsschutz in keinem Fall hundertprozentig ist, das heißt, selbst die Gesellschaften mit den besten Konditionen haben lückenhafte Kataloge.
Beiträge für Bauherrenhaftpflichtversicherungen werden einmalig geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des Beitrages und dauert bis zum Ende der Bauarbeiten, üblicherweise läuft er maximal 2 Jahre nach Abschluss aus
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